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Anlagscomptoir das
‣ siehe auch Anlage
► QUELLEN
Gutzeit 1886, 45
Anlagscomptoir Wurde 1765 in Riga aufgehoben. In 149. § 104 heißt es: zu desto mehrerer Verkürzung der Zollexpedition im Handel wird das Anlagscomptoir (russ. Aнлагскaя кoнтopa) aufgehoben, und die bei demselben von schwedischen Zeiten her bis auf diese Zeit unveränderlich gebliebenen Taxen und Licenttarifen über ein- und ausgehende Waren einverleibt, und solchem nach in den Licentcomptoiren auf eine mit weniger Weitläuftigkeit verknüpfte Art der Licent- und Anlagszoll auf einmal berechnet. vgl. ebda § 105 und 106.