andürfen V [h]
1. Vi 'etwas anrühren dürfen'
▫ ich darf nicht an 'ich darf diesen Gegenstand nicht anrühren od. berühren'
▫ dir darf dieser Rock nicht an, wenn er mir gut sein soll 'nicht passen'
2. Vi 'an das Weibchen zur Begattung dürfen'
▫ der Hengst darf nicht mehr an 'darf nicht zur Stute gelassen werden'
‣ vgl anmögen, anmüssen
3. Vi 'mit Unterbrechung eines größeren Wegs auf einen Augenblick bei jemandem vorsprechen'
‣ siehe auch an-2
► QUELLEN
Gutzeit 1859, 36
andürfen. Ick darf nicht an, d. h. ich darf diesen Gegenstand nicht anrühren od. berühren; dir darf dieser Rock nicht an, wenn er mir gut sein soll, d. h. nicht passen; der Hengst darf nicht mehr an, zur Stute gelassen werden.
Sallmann 1880, 84
andürfen von Thieren, an das Weibchen zur Begattung dürfen
Sallmann 1880, 84
Bei vielen Zusammensetzungen mit an ergibt sich die Bedeutung: mit Unterbrechung eines größeren Wegs auf einen Augenblick bei jemandem vorsprechen, in Deutschland bei ähnlichen Wendungen mit vor wiedergegeben. So in anbritschen, andürfen, anfahren, anflitzen, angehn, anjagen, ankommen, anlaufen, anmögen, anmüßen, anreiten, anrennen, anschicken, anschießen, anschneien, ansein, ansollen, anspringen, anwollen u. a.
Gutzeit 1886, 40
andürfen anmögen u.s.w. sind um so mehr anzufüren, als sie, ebenso die mit ab, auf, aus, durch, ein und einer Auslassung gebildeten der deutschen Sprache eigentümlich sind, anderen Sprachen ganz oder fast ganz felen