Herrschaft die
DAZU:
‣ siehe auch Anrede
► QUELLEN
Hupel 1795a, 93f.
Herrschaft, die, halten Einige ganz irrig blos für eine Beziehung des Adels; auch der Professionist ist für seinen Dienstboten eine Herrschaft.
Gutzeit 1889a, 9
Herrschaft, in Livland oft im Sinne von Herren und Frauen, bei Anreden, Begrüßungen und Abschiednemen. Vorzugsweise unter dem Adel. Aber jetzt leben Sie wohl, Herrschaften, ich mußfahren, balt. Novellen I. 48.
Gutzeit 1889b, 517
Herrschaft, bemerkt Hupel, halten Einige ganz irrig blos für eine Bezeichnung des Adels; auch der Professionist ist für seine Dienstboten eine Herrschaft. In der Bedeutung von: regirender Herzog wol nur in Kettlerischen Erlassen begegnend, vgl. Grimms Wtb. Sp.1153. 4. Als haben wir Herrschaft und Landschaft, 192. II. 183. Goldingenscher Rec. v. 1568; trüge sich zu, daß wir Herrschaft mit einem unserer Untersaaßen, ebda. 18..; dasselbige, wie es von unserer Herrschaft bedacht, ebda. 184; weil wir die Herrschaft noch am Leben (sind) ebda.; auf dem (den) Fall die Herrschaft Todes halber abginge, ebda.; für uns, unsere Erben, und nachkommende Herrschaft, ebda. 187. vgl. Erbherrschaft. — Herrschaft bezog sich auch auf diejenigen rig. Ratsherren, welche Apothekenherrn, Munsterherren, Fährherren u. s. w. waren, vgl. Apothekcnherrschaft u. s. w.