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erlaucht Adj
DAZU:
‣ siehe auch Anrede
► QUELLEN
Gutzeit 1864, 264
erlaucht. Den Titel ,erlaucht' erhalten folgende livl. Oberbehörden: Gouvernementsregirung, Kameralhof, Domänenhof, Hofgericht.
Gutzeit 1886, 250
erlaucht. Gadebusch (325) sagt: In Liefland gibt man der Regierung, dem Hofgerichte u. den Collegien, welche man mit d. Kaiserlichen Titel anredet, erlaucht. Man sagt daher: ein erlauchtes u. hochverordnetes Generalgouvernement, ein erlauchtes u. hochpreisliches Hofgericht. Das Oberconsistorium erhält, obgleich die bei demselben einzureichenden Schriften an die Kaiserin gerichtet werden: ein Hochwürdiges u. hochpreisliches Oberconsistorium.
DRWB III, 237
1575 Riga Erbb. II 1624 „daß erleuchten heren administratoris“.